Mecklenburg-Vorpommern
Bildungszuschuss Mecklenburg-Vorpommern
Förderung berufsbegleitender Qualifizierung von Beschäftigten
Was wird gefördert?
a) Gefördert wird die Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die es ermöglichen, Kompetenzen und Qualifikationen im Unternehmenskontext zu erhalten, zu erweitern oder zu erwerben. Vorübergehend können auch Auszubildende in Unternehmen gefördert werden, um Corona-bedingt entstandene Lücken in der Vermittlung von Ausbildungsinhalten schließen zu können. Diese Erweiterung des Programms gilt befristet bis zum 30.06.21. Hauptinstrument dieser Förderung sind Bildungsschecks.
b) Gefördert werden unternehmensspezifische Maßnahmen (Projekte) zur Kompetenzfeststellung der Beschäftigten (Beratung), zur Analyse des Qualifizierungsbedarfs der Arbeitsplätze in dem Unternehmen (Beratung) oder zur beruflichen Qualifizierung (Schulung).
Die Maßnahmen nach a) und b) müssen von geeigneten externen Dienstleistern durchgeführt werden.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger für Maßnahmen nach a) können natürliche Personen, die Inhaber eines Unternehmens sind, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts sein.
Zuwendungsempfänger für Maßnahmen nach b) sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die Güter herstellen oder Leistungen erbringen, die tatsächlich oder ihrer Art nach regelmäßig überregional abgesetzt werden und damit den Primäreffekt gemäß Teil II A Nr. 2.1 des GRW-Koordinierungsrahmens erfüllen.
Die Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz, ihre Niederlassung oder ihre Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Wie wird gefördert?
Bei Zuwendungen nach a) erhalten Unternehmen pro Bildungsscheck grundsätzlich einen Zuschuss von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 500 Euro. Bei abschlussorientierten Qualifizierungen können maximal 3.000 Euro gewährt werden. Sofern eine De-minimis-Förderung beantragt wird, kann der Fördersatz bis zu 75% betragen.
Bei Zuwendungen nach b) erfolgt eine Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von grundsätzlich 50% der in Rechnung gestellten Kosten des externen Dienstleisters. Die Höchstförderung kann bis zu 100.000 Euro pro Förderfall betragen.
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Wo finde ich Informationen?
Anträge richten Arbeitgeber schriftlich an die GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH. Anträge stehen online unter https://www.gsa-schwerin.de/leistungen/foerderung-der-aus-und-weiterbidung.html zur Verfügung. Hier finden sich auch weitere Informationen zum Programm.