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Schleswig Holstein | PROKODA

Schleswig-Holstein fördert im Zukunftsprogramm Arbeit die stetige Qualifizierung von Arbeitnehmern pro Weiterbildungsveranstaltung und Teilnehmer mit bis zu 4.000 Euro.

Weiterbildungsförderung Schleswig-Holstein

Der Weiterbildungsbonus

Wer wird gefördert?
Der Weiterbildungsbonus richtet sich an Auszubildende und Erwerbstätige – inklusive Aufstocker –, die in Schleswig-Holstein arbeiten oder wohnen. Auch Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler mit weniger als zehn Mitarbeitern können den Weiterbildungsbonus nutzen.

Was wird gefördert?
Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen, die dem Erhalt oder der Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten dienen. Neben den Seminarkosten für berufliche Weiterbildungen fallen auch Maßnahmen zum beruflichen Aufstieg oder für einen angestrebten Berufswechsel unter das Programm. Die Maßnahmen müssen mindestens 16 Zeitstunden umfassen. Infrage kommen auch Onlinekurse und Fernlehrgänge, die durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht akkreditiert sind, sowie wissenschaftliche Weiterbildungen an Hochschulen, zum Beispiel einzelne Module eines Studiengangs. Ein Vollzeitstudium wird jedoch nicht gefördert. Bei Auszubildenden muss der geplante Kurs Inhalte vermitteln, die in der Ausbildung nicht behandelt werden. Berufsbezogene Kurse im Rahmen von Bildungsurlaub können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls gefördert werden.

Wie wird gefördert?
Der Weiterbildungsbonus übernimmt bis zu 50 Prozent der Kurskosten, maximal jedoch 1.500 Euro. Der Arbeitgeber muss mindestens 50 Prozent der Kosten der Weiterbildungsmaßnahme übernehmen. Eine Begrenzung für die Gesamtkosten der Maßnahme besteht nicht. Der Weiterbildungsbonus kann mehrfach in Anspruch genommen werden.
Weitere Bedingung: Die förderfähigen Kurskosten, zu denen auch Gebühren für Prüfungen und Lehrmaterial zählen, müssen mindestens 160 Euro betragen. Fahrt- und Übernachtungskosten sind nicht förderfähig. Beantragt wird der Weiterbildungsbonus in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Der Kurs darf erst nach Erhalt des Weiterbildungsbonus gebucht werden.

Wo finde ich Informationen?
Antragsformulare sind auf der Seite der IB.SH im Internet abrufbar. Informationen und Beratung erhalten Interessierte auch telefonisch unter 0431 9905-2222 bei der IB.SH.
Außerdem steht Ihnen bei weiteren Fragen gerne das Beratungsnetz Weiterbildung des Landes Schleswig-Holstein zur Verfügung. Die Kontaktdaten und Standorte der Weiterbildungsberater*innen erhalten Sie unter folgendem Link:
https://weiterbilden-sh.de/beratung/standorte-kontakte

Schleswig Holstein 

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