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Brandenburg | PROKODA

Förderung der Weiterbildung in Brandenburg

Weiterbildungsförderung Brandenburg

Die Weiterbildungsrichtlinie

Mit der Richtlinie will Brandenburg die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen im Land erhalten und verbessern, um das Fachkräftepotenzial in Zeiten von digitalem und demografischem Wandel effektiv heben zu können.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte in Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Brandenburg. Außerdem werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen in der ehren- und hauptamtlichen Tätigkeit in Vereinen und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe gefördert. Ferner können im Unternehmen bzw. in Trägern der Kinder- und Jugendhilfe tätige Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler als auch Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer gefördert werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten (Kurs- und Prüfungsgebühren), maximal 3.000 € pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter. Ein Antrag kann bis zu 10 Weiterbildungen umfassen. Die Anzahl der Teilnehmenden pro Weiterbildungsmaßnahme ist nicht begrenzt. Die Antragstellung ist einmal im Jahr möglich.

Wie wird gefördert?

Interessierte beantragen die Förderung online über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Nach der Antragstellung bei der ILB ist eine Anmeldung, der Abschluss eines Weiterbildungsvertrages oder die Teilnahme an der Weiterbildung förderunschädlich möglich. Es ist jedoch möglich, dass die Förderung nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt gewährt wird. Erst mit dem Erhalt und der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides stehen die Höhe der Förderung und deren Bedingungen fest.

Wo finde ich Informationen?

Fragen rund um die Förderung beantworten das Team Fachkräfte & Qualifizierung der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH oder die ILB:

Brandenburg 

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