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Rheinland-Pfalz | PROKODA

Informationen zur Förderung im Bundesland Rheinland-Pfalz durch den QualiScheck – Förderung beruflicher Weiterbildung

Weiterbildungsförderung Rheinland-Pfalz

Förderprogramm QualiScheck

Wer wird gefördert?
Der QualiScheck fördert abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 20.000 Euro (gemeinsam Veranlagte: 40.000 Euro). Erwerbstätige mit geringerem Einkommen werden nur gefördert, wenn die Weiterbildung mehr als 1.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer kostet. Der QualiScheck ist damit eine Ergänzung zur Bildungsprämie des Bundes, die nur Erwerbstätige in Anspruch nehmen können, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 beziehungsweise 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten nicht übersteigt. Durch das Zusammenspiel der Angebote von Bund und Land ist so in Rheinland-Pfalz eine umfassende Förderung von berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen möglich. 

Was wird gefördert?
Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen. Berufsbezogen sind Weiterbildungen, wenn sie im beruflichen Kontext stehen und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Eine mögliche berufliche Weiterentwicklung zur Bewältigung künftiger Anforderungen bzw. ein etwaiger Aufstieg steht der Förderung nicht entgegen.
Bitte beachten Sie, dass der QualiScheck nur für Weiterbildungen beantragt werden kann, zu denen sie sich noch nicht angemeldet und die noch nicht begonnen haben.

Wie wird gefördert?
Mit dem QualiScheck werden 50% der entstehenden Weiterbildungskosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erstattet. Sonstige Kosten, wie z. B. Lehr- und Lernmittel, Fahrtkosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sind nicht förderfähig.
Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500,- € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung. Kosten werden nur für durchgeführte Weiterbildungen erstattet. Nehmen Sie an der Weiterbildung nicht teil, kann auch dann keine Erstattung erfolgen, wenn Ihnen hierfür bereits Kosten entstanden sein sollten. Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme vorliegen, die Anmeldung zum Kurs darf jedoch erst nach Erhalt des QualiSchecks erfolgen.

Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung
Während sich das Förderprogramm QualiScheck an Einzelpersonen richtet, die sich individuell beruflich weiterbilden möchten, bietet das Ministerium für Soziales, Arbeit und Demografie darüber hinaus für Unternehmen das Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung an.

Wo finde ich Informationen?
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen QualiScheck und Betriebliche Weiterbildung erteilt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung unter der Servicenummer 0800 5 888 432, per E-Mail unter info@berufliche-weiterbildung.rlp.de oder auf der Internetseite www.berufliche-weiterbildung.rlp.de. Dort sind auch die Antragsformulare abrufbar.

Rheinland-Pfalz 

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