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Saarland

Bildungszuschuss Saarland

Weiterbildungsförderung Saarland

Das Programm "Kompetenz durch Weiterbildung – KdW"

Wer wird gefördert?
Das Saarland fördert die Weiterbildungsaktivitäten von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen bis 249 Mitarbeiter (KMU), die über Ihren Arbeitgeber eine berufliche Weiterbildung absolvieren wollen. Nur Beschäftigte aus saarländischen Betriebsstätten können gefördert werden.

Was wird gefördert?
Seminare und Schulungen, deren Lerninhalte einen direkten Bezug zur ausgeübten Tätigkeit der Beschäftigten haben oder ihre beruflichen Kompetenzen vertiefen und erweitern. Nicht förderfähig sind interne Schulungen.

Wie wird gefördert?
Der Weiterbildungszuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kurskosten, maximal aber 2.000 Euro pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter. Kurse mit Kosten unter 200 Euro werden nicht gefördert. Der Antrag auf Förderung muss durch den Arbeitgeber bis spätestens drei Werktage vor Kursbeginn online bei der KdW-Servicestelle, der FITT gGmbH, gestellt werden.

Wo finde ich Informationen?
Weiterführende Informationen sowie Antragsformulare finden sich auf der Seite der FITT gGmbH. Dort sind auch die Ansprechpartnerinnen mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse aufgeführt.

Daneben erteilen auch die zuständigen Ministerien Auskünfte:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Referat F/6 (zu KdW)
Beate Sehn
E-Mail: b.sehn@wirtschaft.saarland.de
Telefon: 0681 501-3800

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Verwaltungsbehörde Europäischer Sozialfonds
Hubertus Stoll
E-Mail: h.stoll@wirtschaft.saarland.de
Telefon: 0681 501-3184

Saarland 

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