•  +49 (0) 2 21 - 48 54-0
  • |
  •  Stolberger Strasse 309
  • |
  •  Sprachwahl

PROKODA

begleitet Sie als Berater, Organisator und Realisierungs-Partner auf Wunsch durch die gesamte Wertschöpfungskette für IT-Qualifizierung und IT-Projekte.

Sachsen-Anhalt | PROKODA

Sachsen-Anhalt fördert das Schaffen und Erhalten von Arbeitsplätzen durch arbeitsplatzbezogene Qualifizierung von Beschäftigten mit bis zu 70% der Gesamtausgaben.

Weiterbildungsförderung Sachsen-Anhalt

Das Programm "Weiterbildung direkt"

Wer wird gefördert?
Im Fokus stehen Erwerbstätige mit einem monatlichen Brutto-Einkommen von bis zu 4.575 Euro sowie Auszubildende und Berufsfachschülerinnen und -schüler ab 18 Jahren.  Auch Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen fallen unter das Programm.

Was wird gefördert?
Sachsen-Anhalt fördert die individuelle berufsbezogene Weiterbildung. Darunter fallen neben Kursen und Seminaren auch Weiterbildungsstudiengänge und Coachings. Die förderfähigen Kurskosten müssen mehr als 1.000 Euro betragen. Auszubildende und Berufsfachschülerinnen und –schüler  erhalten Zuschüsse nur für den Erwerb von Zusatzqualifikationen im Rahmen von ausbildungsbegleitenden Lehrgängen. Die Lehrgangskosten müssen hier mindestens  500 Euro betragen.

Wie wird gefördert?
Antragsteller erhalten abhängig von ihrem Einkommen, ihrem Alter sowie ihrer Lebens- und Beschäftigungssituation (z.B. befristet Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte, Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer, Berufsrückkehrende, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung u.a. ) bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben  als Zuschuss, maximal jedoch 25.000 Euro pro Weiterbildungsvorhaben. Förderfähig sind neben den Kurs- und  Prüfungsgebühren auch Ausgaben  für Kinderbetreuung sowie bei einer Entfernung von mindestens 50 Kilometern zum Kursort auch Fahrt- und Übernachtungskosten. Der Zuschuss wird in Form einer Pauschale gewährt.
Das Programm ist bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt angesiedelt, bei der Anträge für den Zuschuss spätestens sechs Wochen vor dem verbindlichen Kurs-Anmeldetermin eingegangen sein müssen. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller tritt mit den Weiterbildungsausgaben in Vorleistung und beantragt nach Kursende die Auszahlung des Zuschusses. Die Weiterbildungsausgaben  dürfen nicht von anderen übernommen werden, auch der Arbeitnehmer darf sich nicht direkt an der Finanzierung der Weiterbildung beteiligen.

Wo finde ich weitere Informationen?
Informationen sowie die Antragsdokumente stehen auf der Seite der Investitionsbank zur Verfügung.
Auskünfte erhalten Interessierte unter der kostenfreien Servicenummer 0800 56 007 57.

Sachsen-Anhalt 

Finden Sie Ihr Seminar

Wir arbeiten bundesweit mit hochqualifizierten Partnern. So finden wir für Sie immer die richtige Lösung in Ihrer Nähe.

Adresse

Stolberger Strasse 309
50933 Köln
Tel: +49 (0) 2 21 - 48 54-0
Fax: 0221 4854-155
E-Mail: info@prokoda.de
Cookie-Einstellungen