Sachsen-Anhalt | PROKODA
Sachsen-Anhalt fördert das Schaffen und Erhalten von Arbeitsplätzen durch arbeitsplatzbezogene Qualifizierung von Beschäftigten mit bis zu 70% der Gesamtausgaben.
Weiterbildungsförderung Sachsen-Anhalt
Das Programm "Weiterbildung direkt"
Wer wird gefördert?
Im Fokus stehen Erwerbstätige mit einem monatlichen Brutto-Einkommen von bis zu 4.575 Euro sowie Auszubildende und Berufsfachschülerinnen und -schüler ab 18 Jahren. Auch Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen fallen unter das Programm.
Was wird gefördert?
Sachsen-Anhalt fördert die individuelle berufsbezogene Weiterbildung. Darunter fallen neben Kursen und Seminaren auch Weiterbildungsstudiengänge und Coachings. Die förderfähigen Kurskosten müssen mehr als 1.000 Euro betragen. Auszubildende und Berufsfachschülerinnen und –schüler erhalten Zuschüsse nur für den Erwerb von Zusatzqualifikationen im Rahmen von ausbildungsbegleitenden Lehrgängen. Die Lehrgangskosten müssen hier mindestens 500 Euro betragen.
Wie wird gefördert?
Antragsteller erhalten abhängig von ihrem Einkommen, ihrem Alter sowie ihrer Lebens- und Beschäftigungssituation (z.B. befristet Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte, Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer, Berufsrückkehrende, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung u.a. ) bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben als Zuschuss, maximal jedoch 25.000 Euro pro Weiterbildungsvorhaben. Förderfähig sind neben den Kurs- und Prüfungsgebühren auch Ausgaben für Kinderbetreuung sowie bei einer Entfernung von mindestens 50 Kilometern zum Kursort auch Fahrt- und Übernachtungskosten. Der Zuschuss wird in Form einer Pauschale gewährt.
Das Programm ist bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt angesiedelt, bei der Anträge für den Zuschuss spätestens sechs Wochen vor dem verbindlichen Kurs-Anmeldetermin eingegangen sein müssen. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller tritt mit den Weiterbildungsausgaben in Vorleistung und beantragt nach Kursende die Auszahlung des Zuschusses. Die Weiterbildungsausgaben dürfen nicht von anderen übernommen werden, auch der Arbeitnehmer darf sich nicht direkt an der Finanzierung der Weiterbildung beteiligen.
Wo finde ich weitere Informationen?
Informationen sowie die Antragsdokumente stehen auf der Seite der Investitionsbank zur Verfügung.
Auskünfte erhalten Interessierte unter der kostenfreien Servicenummer 0800 56 007 57.