Thüringen
Bildungszuschuss Thüringen

Weiterbildungsförderung Thüringen
Der Weiterbildungsscheck
Wer wird gefördert?
Den Weiterbildungsscheck erhalten Erwerbstätige, die für in Thüringen ansässige Unternehmen arbeiten, sowie Selbstständige. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen muss zwischen 20.000 und 40.000 Euro liegen (bei gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000 und 80.000 Euro). Beschäftigte im Öffentlichen Dienst sind vom Weiterbildungsscheck ausgeschlossen.
Was wird gefördert?
Weiterbildungen, die Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten für den Beruf vermitteln und bei einem anerkannten bzw. zertifizierten Weiterbildungsträger stattfinden.
Wie wird gefördert?
Thüringen gewährt einen Zuschuss zu Weiterbildungen von bis zu 1.000 Euro. Beantragt wird der Weiterbildungsscheck bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung Thüringen (GFAW) in Papierform vor der Anmeldung zum gewünschten Kurs. Die Förderung mit einem Weiterbildungsscheck ist einmal pro Kalenderjahr möglich.
Wo finde ich Informationen?
Weitere Informationen stehen auf der Internetseite der GFAW zur Verfügung. Dort können auch die Antragsformulare heruntergeladen werden. Fragen beantwortet die GFAW auch telefonisch und per Mail:
Fachgebiet Antrag Weiterbildung
Ursula Erlebach
Telefon: 0361 2223-0
ursula.erlebach@gfaw-thueringen.de