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Bildungsprämie für "Jedermann" | PROKODA

Weiterbildung lohnt sich, gerade mit der Bildungsprämie. Wer für den Beruf einen Kurs, Lehrgang oder Seminar besucht, erhält vom Staat einen Gutschein bis zu 500 €.

3. Förderphase Änderung zum  1. Juli 2017

Ab 1. Juli 2017 gelten für Personen, die einen Prämiengutschein nutzen möchten, veränderte Förderkonditionen.

Die Ausgabe von Prämiengutscheinen ist bis einschließlich 31. Dezember 2020 möglich.

Offizielle Seite des Bundes (http://bildungspraemie.info)

Hier wird auch Vorab-Check angeboten: http://www.bildungspraemie.info/de/vorab-check-23.php

Die wesentlichen Änderungen sind:

Aufhebung der 1.000-Euro-Grenze in Bundesländern ohne anschließendes Landesprogramm

In fast allen Bundesländern wird die sogenannte 1.000-Euro-Grenze aufgehoben. Prämiengutscheine können dort ab Inkrafttreten der geänderten Fassung der Richtlinie auch für Weiterbildungen mit Veranstaltungsgebühren über 1.000 Euro eingesetzt werden. Die Höhe der Förderung beträgt weiterhin 50 Prozent der Veranstaltungsgebühren, maximal jedoch 500 Euro.

In den Ländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bestehen Landesprogramme, die unmittelbar an die Bildungsprämie anschließen. Hier bleibt die bisherige Abgrenzung zwischen Bund und Land anhand der 1.000-Euro-Grenze bestehen. Die Veranstaltungsgebühren von Weiterbildungen, die örtlich in diesen Ländern durchgeführt werden, dürfen wie bisher nicht höher als 1.000 Euro (inkl. MwSt.) liegen, um den Prämiengutschein abrechnen zu können.

Unbedingt ist zu beachten: Entscheidend für die ESF-Förderung ist der Durchführungsort der Weiterbildung, nicht der Wohnort des Begünstigten oder der Sitz des Weiterbildungsanbieters. Ausnahme: Bei Fernunterricht gilt der Sitz des Anbieters als Durchführungsort.

Förderung von Prüfungen

Neben Externenprüfungen nach BBiG oder HWO sind auch andere Prüfungen förderfähig, wenn diese in einem inhaltlichen Zusammenhang mit der durch einen Prämiengutschein geförderten Weiterbildungsmaßnahme stehen. Voraussetzung: Die Kosten für die Prüfung müssen auf der Rechnung für die Maßnahme ausgewiesen bzw. über den Weiterbildungsanbieter bezahlt werden.

Aufhebung der 25-Jahre-Altersgrenze

Auch Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können zukünftig einen Prämiengutschein erhalten. Persönliche Voraussetzungen sind nur noch der Umfang der Erwerbstätigkeit sowie die Höhe des zu versteuernden Einkommens.

Jährliche Gutscheinausgabe

Weiterbildungsinteressierte können pro Kalenderjahr einen Prämiengutschein erhalten.

Öffnung für Altersrentnerinnen und –rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre

Anlässlich des ab dem 1. Juli 2017 in Kraft tretenden Flexirentengesetzes (Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben) können auch Rentnerinnen und Rentner bzw. Pensionärinnen und Pensionäre einen Prämiengutschein erhalten, sofern sie mindestens 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind und die Einkommensgrenzen einhalten.

 

Unverändert wird als Voraussetzung gelten, dass die Personen:

  • mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und
  • über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro (bei gemeinsam Veranlagten 40.000 Euro) verfügen.

Zahlt sich aus: Die Bildungsprämie aufstieg

Sie wollen beruflich weiterkommen und möchten sich weiterbilden? Sie haben schon einen Kurs oder Lehrgang gefunden, den Sie sich so aber nicht leisten können? Oder Sie möchten zum Thema Weiterbildungsangebote beraten werden? In jedem Fall sind Sie bei der Bildungsprämie richtig. Seit Dezember 2008 zahlt sich Weiterbildung auch im wörtlichen Sinn aus - mit der Bildungsprämie. Denn wenn Sie einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar besuchen, um im Beruf ein Stück voran zu kommen, erhalten Sie einen Prämiengutschein - es gibt also Bares vom Staat. Der Prämiengutschein kann für Sie bis zu 500,- Euro wert sein.


Sie kennen das vielleicht: Die Dinge im Berufsalltag ändern sich schnell. Es gibt immer etwas, das Sie gerne lernen wollen oder dringend lernen müssten, um im Beruf erfolgreicher und damit zufriedener zu sein. Sie hätten die nötige Zeit, es gibt sogar gute Angebote bei Weiterbildungsanbietern. Aber entweder ist es gerade etwas zu teuer oder Sie wissen nicht, was Sie am Ende für Ihr Geld bekommen. Denn eine Weiterbildung soll Sie schließlich beruflich weiterbringen.  

Berufliche Weiterbildung mit der Bildungsprämie heißt: Eine Weiterbildung lohnt sich doppelt für Sie. Die Idee ist einfach: Sie finden/suchen einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar, bei dem Sie etwas Neues für Ihren Beruf lernen. Sie bekommen die Hälfte (ab 1.1.2010 bis zu 500,- Euro) der Gebühren vom Staat dazu. Geschenkt.

500euro

Förderbedingungen ab 1.1.2010

Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass man erwerbstätig ist und das zu versteuernde Jahreseinkommen die Grenze von 25.600 Euro nicht übersteigt (bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 51.200 Euro). Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskosten abdeckt (bis maximal 500,- Euro).

Die Förderkriterien werden bei einem Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle vor Ort individuell geprüft. Eine weitere formale Voraussetzung für eine Förderung ist daher der Besuch einer solchen , die es bundesweit flächendeckend gibt. Über die Website www.bildungspraemie.info oder über die kostenlose Hotline 0800-2623 000 kann jeder erfahren, wo sich die nächste Beratungsstelle befindet. 

Die PROKODA-Seminare sind alle förderfähig!!!!

Was wird gefördert?

Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie etwa einem Grundlagenkurs für Existenzgründer.

Allerdings werden Kosten für Messe-, Museums- oder Kongressbesuche - auch bei Fach- oder Berufsbezogenheit - nicht per Prämiengutschein bezuschusst.

Ob eine Maßnahme unter die Förderfähigkeit fällt, erfahren Sie über die Hotline: 0800- 2623 000 oder im persönlichen Beratungsgespräch ihrer Beratungsstelle.

Wer wird gefördert?

Erwerbstätige in verschiedenen Formen, Angestellte, Selbständige, mithelfende Familienangehörige und Berufsrückkehrer/innen.

Nicht gefördert werden:

  • Frauen und Männer, die ALG I oder ALG II erhalten
  • Frauen und Männer, die Anspruch nach dem AFBG (Meister-Bafoeg) haben
  • Frauen und Männer ohne Arbeitserlaubnis für Deutschland
  • Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildene, Studierende oder Rentner/innen und Pensionäre

Checkliste für Ihr persönliches Beratungsgespräch:

Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Entweder über die auf dieser Website oder per Telefonhotline: 0800 2623 000.
Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin

  • Bringen Sie zum Beratungsgespräch alle wichtigen Unterlagen mit (Lichtbildausweis, Einkommensteuerbescheid oder letzte Lohnabrechnung und, sollten Sie kein EU-Bürger sein, eine gültige Aufenthaltserlaubnis).

  • Zur Vorbereitung auf den Termin überlegen Sie bitte, welche Weiterbildung Sie machen möchten.

Grundsätzlich gilt: Erst beraten lassen, dann anmelden!

 
unionbmbfesf

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

 

Die Bildungsprämie für "Jedermann" 

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