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Kurzarbeit

Die wichtigsten Informationen zur Förderung beruflicher Weiterbildung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld

Qualifizierung in der Kurzarbeit

Die Agenturen für Arbeit fördern die berufliche Weiterbildung von arbeitslosen Menschen und von Menschen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Berufliche Kompetenz ist ein wichtiger Baustein, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden.

Qualifizieren statt Entlassen / Förderung beruflicher Weiterbildung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld

Sie sind von Kurzarbeit betroffen und beziehen Kurzarbeitergeld? Mit der Weiterbildungsförderung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld sollen Anreize geschaffen werden, Zeiten der Nichtbeschäftigung für berufliche Weiterbildung zu nutzen.

Für eine Weiterbildungsförderung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Sie sind gering qualifiziert, haben also keine abgeschlossene Berufsausbildung. Als gering qualifiziert gilt auch, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, aber seit mindestens vier Jahren in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt wird und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.
  • Ihre Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.
  • Die Dauer Ihrer Weiterbildung soll möglichst die voraussichtliche Dauer der Kurzarbeit nicht überschreiten.
  • Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
  • Die Weiterbildung erhöht Ihre Kompetenz für den allgemeinen Arbeitsmarkt.


Werden eine oder mehrere der vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Qualifizierung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld ggfs. aus dem Europäischen Sozialfonds bezuschusst werden. Über die genauen Fördermodalitäten berät Sie gerne Ihre örtliche Agentur für Arbeit.

Wichtig ist, dass Sie vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme durch die Agentur für Arbeit beraten wurden. Ziel des Beratungsgespräches ist, gemeinsam mit Ihnen das optimale Bildungsziel und die notwendige Dauer der Weiterbildungsförderung zu erarbeiten.

Weitere Informationen

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

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