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Die wichtigsten Informationen rund um das Förderprogramm WeGebAU: Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Arbeitnehmer/innen in Unternehmen

WeGebAU

Mit dem Bildungsförderprogramm WeGebAU* unterstützt die Bundesagentur für Arbeit Betriebe und Unternehmen bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Denken Sie schon heute an Ihre Aufträge von morgen und den damit verbundenen

Fachkräftebedarf. Geben Sie Ihren Beschäftigten die Chance, sich beruflich weiterzubilden. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt. Investieren Sie in die Zukunft Ihres Unternehmens.

*WeGebAU: Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Arbeitnehmer/innen in Unternehmen

Förderung von Berufsabschlüssen

Der Erwerb von Berufsabschlüssen kann für ungelernte Beschäftigte aller Unternehmen gefördert werden – unabhängig von Unternehmensgröße und Zahl der Beschäftigten.

Zielgruppe: Alle Beschäftigten, die noch keinen anerkannten Berufsabschluss haben oder die nach Abschluss einer Berufsausbildung mindestens vier Jahren eine ungelernte Tätigkeit ausgeübt haben.

Was wird gefördert?

Maßnahmen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen: Umschulungen, berufsanschlussfähige Teilqualifikationen, Vorbereitungslehrgänge zur Externenprüfung.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Schulungskosten werden zu 100% übernommen. Für die gesamte Dauer der Maßnahme erhält der Arbeitgeber monatlich einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt, je nach Unternehmensgröße und Arbeitsausfall bis zu 100%. Zusätzlich entstehende Fahrkosten,

Kinderbetreuung, Unterbringung und Verpflegung können ebenfalls bezuschusst werden.

Förderung junger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Weiterbildung von jungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten

Zielgruppe: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte unter 45 Jahre in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten.

Was wird gefördert?

Alle berufsbezogenen Weiterbildungen (technische, gewerbliche, kaufmännische Qualifizierungen, z.B. Projekt-/ Qualitätsmanagement), die mindestens 160 Unterrichtsstunden umfassen. Die Kurse müssen zertifiziert sein (Auskunft hierüber erteilen die Bildungsanbieter).

Wie hoch ist die Förderung?

Die Lehrgangskosten werden bis zu 50% übernommen. Zusätzlich entstehende Fahrkosten, Kinderbetreuung, Unterbringung und Verpflegung können ebenfalls bezuschusst werden.

Förderung älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Weiterbildung von älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten

Zielgruppe: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab 45 Jahre in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten.

Was wird gefördert?

Alle berufsbezogenen Weiterbildungen (technische, gewerbliche, kaufmännische Qualifizierungen, z.B. Projekt-/ Qualitätsmanagement), die mindestens 160 Unterrichtsstunden umfassen. Die Kurse müssen zertifiziert sein (Auskunft hierüber erteilen die Bildungsanbieter).

Wie hoch ist die Förderung?

Die Lehrgangskosten werden bis zu 75% übernommen. Zusätzlich entstehende Fahrkosten, Kinderbetreuung, Unterbringung und Verpflegung können ebenfalls bezuschusst werden.

Betriebe mit unter zehn Beschäftigten Beschäftigen

Kleine Betriebe mit unter zehn Beschäftigten profitieren besonders: Für sie können die Lehrgangskosten zu 100% übernommen werden. Und: Die Maßnahme muss nicht innerhalb der Arbeitszeit absolviert werden, auch Abend- und Wochenendkurse werden zu 100% gefördert!

Zielgruppe: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten.

Was wird gefördert?

Alle berufsbezogenen Weiterbildungen (technische, gewerbliche, kaufmännische Qualifizierungen, z.B. Projekt-/ Qualitätsmanagement), die mindestens 160 Unterrichtsstunden umfassen. Die Kurse müssen zertifiziert sein (Auskunft hierüber erteilen die Bildungsanbieter).

Wie hoch ist die Förderung?

Die Lehrgangskosten werden bis zu 100% übernommen. Zusätzlich entstehende Fahrkosten, Kinderbetreuung, Unterbringung und Verpflegung können ebenfalls bezuschusst werden.

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